
KI-Bilder im Onlineshop richtig kennzeichnen Manubra
KI-Inhalte richtig kennzeichnen – Transparenz gehört für uns dazu
Künstliche Intelligenz ist längst in unserem Alltag angekommen. Auch im Onlinehandel eröffnet sie neue Möglichkeiten – zum Beispiel, um Produkte in unterschiedlichen Wohnumgebungen zu präsentieren, Dekorationsideen zu visualisieren oder Inspirationen zu schaffen.
Auch wir bei Manubra nutzen diese Möglichkeiten.
Dabei ist uns jedoch eines besonders wichtig: Transparenz.
Unsere Kundinnen und Kunden sollen erkennen können, wann sie ein tatsächliches Produktfoto sehen und wann eine Wohn- oder Einrichtungsszene digital beziehungsweise mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt wurde.
Warum wir KI für einige unserer Bilder einsetzen
Unsere Produkte werden von Hand gefertigt. Gerade bei unseren Betonprodukten bedeutet das: Jedes Stück entsteht tatsächlich bei uns und wird anschließend fotografiert.
Doch ein Produkt kann in ganz unterschiedlichen Umgebungen wirken.
Wie sieht ein Betonhaus auf einer modernen Fensterbank aus? Wie könnte ein Windlicht in einer gemütlichen Herbstdekoration wirken? Passt ein bestimmtes Tablett eher zu einem modernen, skandinavischen oder rustikalen Wohnstil?
Für solche Beispiele können digital erstellte Wohn- und Einrichtungsszenen eine schöne Möglichkeit sein, Ideen zu vermitteln.
Diese Bilder sollen inspirieren.
Sie sollen aber nicht den Eindruck erwecken, dass jede dargestellte Szene tatsächlich so fotografiert wurde.
Deshalb kennzeichnen wir unsere Bilder
Wenn wir entsprechende Bilder verwenden, möchten wir offen damit umgehen.
In unseren Produktbeschreibungen findet sich deshalb folgender Hinweis:
Bildhinweis:
Einige Einrichtungs- und Wohnbilder wurden digital bzw. mit KI-Unterstützung erstellt, um Dekorationsideen zu zeigen. Die Produktabbildungen mit Maßangaben zeigen das tatsächliche handgefertigte Produkt. Maßgeblich für Größe, Ausführung und Lieferumfang sind die Originalfotos und die Produktbeschreibung.
Dieser Hinweis steht dort nicht zufällig.
Zusätzlich kennzeichnen wir die entsprechenden Bilder selbst, damit möglichst bereits beim Betrachten deutlich wird, wenn es sich um eine digital beziehungsweise mit KI-Unterstützung erstellte Darstellung handelt.
Für uns ist das eine Frage der Transparenz gegenüber unseren Kunden.

Das tatsächliche Produkt bleibt entscheidend
Besonders wichtig ist uns die Trennung zwischen Inspiration und Produktinformation.
Eine digital gestaltete Wohnszene kann zeigen, wie ein Produkt dekoriert werden könnte. Sie soll aber nicht darüber entscheiden, welche Größe ein Artikel tatsächlich besitzt, wie er ausgeführt ist oder was zum Lieferumfang gehört.
Deshalb verwenden wir zusätzlich reale Produktaufnahmen und insbesondere Produktbilder mit Maßangaben.
Für Größe, Ausführung und Lieferumfang sind bei Manubra immer die Originalfotos und die Angaben in der jeweiligen Produktbeschreibung maßgeblich.
Das ist gerade bei handgefertigten Produkten wichtig. Beton ist kein industriell vollkommen gleichförmiges Material. Kleine Unterschiede und individuelle Merkmale gehören zum Charakter eines handgefertigten Produktes.
KI darf aus unserer Sicht unterstützen – aber nicht täuschen
Die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz werden in den kommenden Jahren vermutlich noch erheblich zunehmen.
Für uns bedeutet das nicht, darauf grundsätzlich zu verzichten. Vielmehr möchten wir die Technik dort einsetzen, wo sie einen echten Mehrwert bietet – beispielsweise um Einrichtungsideen anschaulicher zu präsentieren.
Dabei gibt es für uns eine klare Grenze:
Aus einer Inspiration darf keine Täuschung über das angebotene Produkt werden.
Ein Produkt sollte durch eine digitale Darstellung beispielsweise nicht plötzlich größer wirken, ein anderes Material besitzen oder Eigenschaften haben, die das tatsächliche Produkt gar nicht hat.
Genau deshalb unterscheiden wir bewusst zwischen dekorativen Wohn- und Einrichtungsbeispielen und unseren tatsächlichen Produktaufnahmen.
Was sagt die Rechtslage?
Auch rechtlich ist das Thema inzwischen relevant. Mit der europäischen KI-Verordnung bestehen seit dem 2. August 2026 bestimmte Transparenzpflichten für KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte.
Dabei gilt allerdings nicht pauschal: KI verwendet = jedes Bild muss gekennzeichnet werden.
Entscheidend sind unter anderem die konkrete Art der Darstellung und die Frage, welchen Eindruck sie beim Betrachter erweckt.
Gerade für Onlinehändler ist interessant, dass ein reales Produkt nicht automatisch zu einem sogenannten Deepfake wird, nur weil beispielsweise ein KI-generierter Hintergrund verwendet wurde. Problematisch kann es dagegen werden, wenn durch die Bearbeitung ein falscher Eindruck vom tatsächlichen Produkt, seinen Eigenschaften, seiner Größe oder seinen Verwendungsmöglichkeiten entsteht.
Wer sich ausführlicher mit der rechtlichen Seite beschäftigen möchte, findet hierzu einen sehr informativen und ausführlichen Beitrag der IT-Recht Kanzlei:
„KI-Inhalte im Online-Shop richtig kennzeichnen“
Wichtiger Hinweis: Wir sind selbstverständlich keine Rechtsanwälte und dieser Blogbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wir möchten lediglich erklären, wie wir bei Manubra mit KI-unterstützten Darstellungen umgehen und warum uns eine transparente Kennzeichnung wichtig ist. Für die rechtliche Beurteilung des eigenen Onlineshops sollte im Zweifel fachkundiger rechtlicher Rat eingeholt werden.
Unser Grundsatz bei Manubra
Für uns müssen sich Handarbeit und moderne Technik nicht widersprechen.
Unsere Produkte bleiben handgefertigte Produkte. KI kann uns dabei helfen, Ideen zu visualisieren und zu zeigen, wie diese Produkte in unterschiedlichen Wohnwelten wirken könnten.
Aber unsere Kunden sollen wissen, was sie sehen.
Deshalb möchten wir auch in Zukunft klar unterscheiden:
Echtes Produkt. Digitale Inspiration. Klare Kennzeichnung.
Denn Vertrauen entsteht für uns nicht dadurch, dass man moderne Technik versteckt – sondern dadurch, dass man offen mit ihr umgeht.
Manubra – handgefertigt mit Liebe zum Detail.
